Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website soll für alle nutzbar sein, auch mit Tastatur, Vorleseprogramm oder stark vergrößerter Schrift.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach eigener Prüfung weitgehend mit den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2 auf der Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Einschränkung „weitgehend“ ist bewusst gewählt: Geprüft wurde mit einem automatisierten Werkzeug und mit der Tastatur, nicht durch ein förmliches Gutachten. Geprüft wurde auch in allen Einstellungen der Schaltfläche „Darstellung“. Die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt.
Darstellung selbst anpassen
Unten links auf jeder Seite finden Sie die Schaltfläche Darstellung. Dort können Sie einstellen, wie die Website bei Ihnen aussieht:
- Schriftgröße in fünf Stufen von 85 bis 150 Prozent
- Farbschema: System, hell oder dunkel
- Höherer Kontrast, wirkt im hellen wie im dunklen Schema
- Links durchgehend unterstreichen
- Größerer Zeilen-, Wort- und Zeichenabstand
- Bewegung und Übergänge ausschalten
Ihre Auswahl bleibt auf diesem Gerät gespeichert und gilt für alle Seiten. Dabei wird kein Cookie gesetzt und nichts an uns übertragen. Mit „Alles zurücksetzen“ kehren Sie zur Voreinstellung zurück.
Was umgesetzt ist
- Grundschriftgröße 18 Pixel, alle Größen skalieren mit den Browsereinstellungen
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text, auch bei den farbigen Bereichsmarken
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbare Fokusmarkierung, Sprunglink zum Inhalt
- Semantische Überschriftenstruktur ohne übersprungene Ebenen
- Beschriftete Formularfelder, Fehlermeldungen direkt am betroffenen Feld
- Alternativtexte für inhaltstragende Bilder, dekorative Bilder bleiben für Vorleseprogramme unsichtbar
- Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalten oder Funktionen
- Bewegungsarme Darstellung, wenn Ihr System reduzierte Bewegung anfordert
- Farbe wird nie als einziges Unterscheidungsmerkmal eingesetzt, die Bereichsfarben sind immer von Text begleitet
- Klickflächen von mindestens 24 mal 24 Pixel, in der Navigation deutlich mehr
- Die Seite funktioniert auch ohne JavaScript, lediglich Menüklappe und die Schaltfläche „Darstellung“ benötigen es
Wie geprüft wurde
Die Website wurde mit dem automatisierten Prüfwerkzeug axe-core gegen die Regelsätze WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 auf Stufe A und AA getestet, in hellem und dunklem Farbschema und in Bildschirmbreiten von 390 und 1440 Pixeln. Ergänzend wurde auf Breiten von 320 bis 2560 Pixeln geprüft, ob Inhalte seitlich aus dem Bild laufen, und die Bedienung mit der Tastatur wurde durchlaufen. Die letzte Prüfung fand am 17. September 2026 statt.
Eine automatisierte Prüfung erfasst rund die Hälfte der Kriterien. Eine Prüfung durch Menschen mit Behinderung oder ein förmliches Gutachten hat nicht stattgefunden. Wir sagen das offen, statt eine Konformität zu behaupten, die so nicht belegt ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente von Dritten
Ein Teil der zum Herunterladen bereitgestellten Dokumente, etwa die Flyer und Vertragsmuster, stammt von Partnern und Verbänden. Diese Dateien sind nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet, weil wir sie nicht selbst erstellt haben und nicht verändern dürfen. Wenn Sie Inhalte daraus in anderer Form benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir geben sie telefonisch weiter oder stellen sie als einfachen Text bereit.
Karte auf der Kontaktseite
Die Karte ist ein Bild und damit für Vorleseprogramme nicht auswertbar. Sie trägt eine Bildbeschreibung, und sämtliche Angaben, die sie zeigt, stehen unmittelbar daneben auch als Text: Anschrift, Lage am Rand der Altstadt und die Entfernung zum Marktplatz.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie eine Information von dieser Website in einer anderen Form? Melden Sie sich, wir kümmern uns darum.
Haus & Grund Bad Mergentheim e.V.
Unterer Graben 16, 97980 Bad Mergentheim
Telefon +49 7931 98030
E-Mail info@hug-mgh.de
Rechtlicher Rahmen
Als privatrechtlicher Verein sind wir keine öffentliche Stelle im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes und unterliegen daher nicht der Landesverordnung über barrierefreie Informationstechnik.
Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf diese Website anwendbar ist, hängt davon ab, wie der Online-Aufnahmeantrag einzuordnen ist. Wir haben uns entschieden, die Anforderungen unabhängig von dieser Frage umzusetzen, statt uns auf eine Ausnahme zu berufen.
Der Grund ist einfach: Ein erheblicher Teil unserer Mitglieder ist über sechzig. Eine Website, die man nicht lesen oder nicht bedienen kann, nützt niemandem.