Aufruf
Die Betrachtung des heutigen Baugeschehens in unseren Städten und Dörfern zeigt, dass architektonische Gestaltungsansprüche, trotz deren bekanntermaßen weitreichenden sozialen Wirkung, häufig vernachlässigt werden. Und dies, obwohl immer wieder nachgewiesen wird, dass qualitätvolle Architektur und guter Städtebau nicht zwangsläufig aufwendiger und teurer sein muss.
Ein Beitrag auf dem Weg zu höherer Qualität in der Gestaltung unseres gemeinsamen Lebensraumes kann es sein, Bauherren/frauen und Eigentümer/innen zu würdigen, die es verstanden haben, herausragende Beispiele der Architektur, des Städtebaus und der Dorfentwicklung zu schaffen. Dieser Aufgabe bat sich Haus & Grund Bad Mergentheim e.V. seit vielen Jahren verschrieben und regelmäßig Anerkennungen für gelungene Bauwerke verliehen.
10 Jahre nach der letzten Verleihung wird der Franz-Josef-Roth-Preis im Jahr 2025 durch Haus& Grund Bad Mergentheim e.V. zum 6. Mal ausgelobt.
FRANZ-JOSEF-ROTH-PREIS 2025

Franz Josef Roth (1690 – 1758) war für den deutschen Orden tätig und zählt zu den bedeutenden Baumeistern seiner Zeit. Das Stadtbild Bad Mergentheims ist noch heute durch seine Bauten, wie die Schlosskirche, Deutschorden-, Bürger- und Beamtenhäuser geprägt. Die Stuckierung im Kloster Bronnbach ist eine seiner Arbeiten.
1721 wurde Franz-Josef-Roth in Mergentheim ansässig und baute im Jahr 1722 das heutige Wohn- und Geschäftshaus Daiker in der Burgstraße 5 um.
Zum Andenken an diesen Baumeister wurde deshalb der „Franz-Josef Roth-Preis“ gestiftet. Er wurde erstmals im Jahr 1993 vergeben.
Zielsetzung der Preisverleihung
Mit der Vergabe des „Franz-Josef-Roth-Preises“ werden herausragende Beispiele der Architektur, des Städtebaus und der Dorfentwicklung gewürdigt und ausgezeichnet.
Der „Franz-Josef-Roth-Preis“ wird dem Bauherren/der Baufrau bzw. dem Eigentümer/ der Eigentümerin des ausgezeichneten Objektes verliehen. Der geistige Urheber/die geistige Urheberin (z.B. Architekt, Planverfasserin) des Objektes wird genannt.
Auslobung, Verfahren und Kosten
Auslober ist Haus & Grund Bad Mergentheim e.V.
Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Auslober.
Die Vorprüfung der Unterlagen erfolgt durch Dipl.-Ing. Sabine Guttroff, Architektin, Weikersheim
Teilnahme
Neu erstellte, erweiterte oder sanierte und modernisierte Gebäude, Gebäudeteile und Gebäudegruppen, sowie öffentlich zugängliche Räume/Plätze können zur Auszeichnung vorgeschlagen werden. Die Weiterentwicklung bestehender Gebäude steht Neubauten gleich.
Teilnahmeberechtigt sind alle Objekte, die den Anforderungen dieser Richtlinien genügen.
Zur Auszeichnung vorgeschlagene Objekte müssen innerhalb der Stadt Bad Mergentheim oder deren Stadtteile liegen.
Es können auch mehrere Vorschläge eingereicht werden, die Anzahl ist nicht begrenzt. Vorgeschlagene Objekte müssen zwischen den Jahren 2019 und 2025 fertig gestellt worden sein. Für die Teilnahme werden keine Gebühren erhoben.
Bewerbung
Alle Bauherren/frauen und Eigentümer/innen sowie – mit schriftlichem Einverständnis der Vorgenannten – die Architekten/innen oder Planverfasser/innen der im Zulassungsbereich fertiggestellten Objekte sind zur Einreichung von Bewerbungen berechtigt.
Vorschläge von Dritten können nur mit schriftlichem Einverständnis des Bauherrn/frau bzw. Eigentümers/in eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen
eingereichte Unterlagen müssen eine Beurteilung nach den folgenden Kriterien ermöglichen:
- Architektonische bzw. städtebauliche Qualität
- Einbindung in die Umgebung, wie zum Beispiel hinsichtlich Maßstäblichkeit, Material- und Farbgebung
- Qualität der Details und deren Ausführung
- Innovation, soziale Wirkung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- gegebenenfalls Rücksichtnahme auf Belange der Denkmalpflege
Als Unterlagen sind Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Fotos, ergänzt durch Erläuterungen sowie Skizzen oder Piktogramme zugelassen.
Sie sind auf einer Tafel der Größe DIN A0 im Hochformat abzugeben.
Die Unterlagen können durch schriftliche Erläuterungen sowie Skizzen oder Piktogramme ergänzt werden.
Name und Anschrift des Architekten/in, Planverfassers/in, Eigentümer/in oder Bauherrn/frau sind anzugeben.
Das schriftliche Einverständnis der Eigentümer/in ist Teilnahmevoraussetzung, ein Vordruck kann unter h ttp://hug-mgh.de heruntergeladen werden.
Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Auslobers.
Abgabetermin und -adresse
Die Unterlagen sind bis spätestens 14. Januar 2026 eingehend bei Haus & Grund Bad Mergentheim e.V., Unterer Graben 16, in 97980 Bad Mergentheim abzugeben.
Rückfragen zum Verfahren sind bis spätestens zum 16.12.2025 per Email unter fjr2025@hug-mgh.de an die Vorprüferin zu richten.
Vorprüfung
Der Prüfung und Beurteilung der vorgeschlagenen Objekte durch ein Preisgericht, geht eine Vorprüfung voraus.
Die Vorprüferin kontrolliert, ob die vorgeschlagenen Objekte den Kriterien dieser Richtlinien entsprechen. Den Kriterien nach Auffassung des Vorprüfers widersprechende Vorschläge werden dem Preisgericht vorgelegt. Das Preisgericht entscheidet, ob sie in die Wertung gelangen.
Mit Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin der Objekte kann die Vorprüferin zusätzliche oder ergänzende Unterlagen beschaffen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Preisgericht
Der Auslober bestellt ein Preisgericht. Es ist unabhängig und für die ordnungsgemäße Durchführung der Preisvergabe verantwortlich. Seine Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen:
Fachreisrichter/in
- Monika Joos-Keller Dipl. Ing. Freie Architektin BDA, Stuttgart,
- Christian Brückner, Dipl. Ing., Architekt und Stadtplaner,
- Ing. Michael Wolfmeyer, Architekt, Sachgebietsleiter Stadtplanung und Hochbau Stadt Bad Mergentheim.
Sachpreisrichter/in
- Florian Reis, Rechtsanwalt, Vorsitzender Haus & Grund Bad Mergentheim e.V.
- Andreas Richert, Künstler, Bad Mergentheim/Berlin
Preisverleihung
Es wird ein erster, ein zweiter und ein dritter Preis ausgelobt und vergeben. Weitere Anerkennungen können vergeben werden.
Dem vom Preisgericht mit dem ersten Preis Bedachten ist der „Franz-Josef-Roth-Preis“ zuzuerkennen. Kommt das Preisgericht zum Ergebnis, dass die Qualität aller vorgeschlagenen Objekte nicht den Anforderungen dieser Richtlinien entspricht, wird ein Preis nicht vergeben. Es können jedoch Anerkennungen vergeben werden.
Der erste Preis besteht aus 1000 € Preisgeld und einem stilisierten Baustein mit sichtbar eingegossener Wasserwaage, Bezeichnung des Preises mit Jahreszahl und Name des Preisträgers und aus einer Urkunde.
Der zweite Preis besteht aus 700 € Preisgeld und einer Urkunde. Der dritte Preis besteht aus 400 € Preisgeld und einer Urkunde.
Eventuelle Anerkennungen werden mit einer Urkunde ausgezeichnet.
Die Auszeichnungen werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Februar 2026 überreicht. Der genaue Termin der Veranstaltung wird in der Tagespresse und auf der Internetseite www.hug-mgh.de veröffentlicht.
Die ausgezeichneten Arbeiten werden anschließend der Öffentlichkeit in einer Ausstellung gezeigt.