Der erste Frost kommt zuverlässiger als die Handwerkertermine danach. Ein Rundgang im Herbst kostet eine Stunde und verhindert Schäden, die im Januar vierstellig werden.
Wasser
- Außenwasserhähne absperren und die Leitung entleeren, sonst platzt sie beim ersten Dauerfrost
- Gartenschläuche abnehmen und frostfrei lagern
- Regenrinnen und Fallrohre von Laub befreien, verstopfte Rinnen laufen über und durchfeuchten die Fassade
- Bei leerstehenden Gebäuden: Wasser abstellen und Leitungen entleeren
Heizung
- Heizkörper entlüften, das senkt den Verbrauch und beendet das Gluckern
- Anlagendruck prüfen und bei Bedarf Wasser nachfüllen
- In selten genutzten Räumen die Frostschutzstellung nutzen, statt ganz abzudrehen
- Wartungstermin jetzt vereinbaren, im Dezember ist kein Monteur mehr frei
Gebäudehülle
- Dachziegel nach dem Sommer auf Verschiebungen prüfen, möglichst vom Boden aus oder durch einen Fachbetrieb
- Fenster- und Türdichtungen auf Risse ansehen, Ersatz kostet wenig und spart merklich Energie
- Kellerfenster und Lichtschächte schließen und abdichten
- Lose Äste über Dach, Carport und Zuwegung entfernen lassen
Und die Pflicht nicht vergessen
Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, wird aber regelmäßig per Satzung auf die Anlieger übertragen. Übertragen Sie sie im Mietvertrag auf Mieter, bleibt bei Ihnen eine Kontrollpflicht. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Fall abdeckt.