Zum Wintersemester suchen viele Studierende ein Zimmer. Für Vermieter ist eine Wohngemeinschaft attraktiv, weil sich größere Wohnungen so gut nutzen lassen. Es gibt aber drei sehr unterschiedliche Wege, eine WG zu gestalten, und sie haben deutlich verschiedene Folgen.
Alle als Hauptmieter im selben Vertrag
Alle Bewohner unterschreiben einen gemeinsamen Mietvertrag und haften gesamtschuldnerisch für die Miete. Das ist für den Vermieter die sicherste Variante: Fällt einer aus, stehen die anderen für die volle Miete ein.
Der Nachteil zeigt sich beim Wechsel. Zieht ein Bewohner aus, ändert sich der Vertrag nur, wenn alle Beteiligten und der Vermieter zustimmen. Eine Regelung dazu gehört deshalb schon in den Vertrag.
Ein Hauptmieter, der untervermietet
Eine Person mietet die ganze Wohnung und vermietet Zimmer weiter. Der Vermieter hat nur einen Vertragspartner, das vereinfacht vieles. Die Untervermietung bedarf aber der Erlaubnis. Wer sie ohne Not verweigert, riskiert, dass der Mieter einen Anspruch darauf geltend macht.
Einzelverträge je Zimmer
Der Vermieter schließt mit jedem Bewohner einen eigenen Vertrag über ein Zimmer, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Das gibt die größte Kontrolle über die Belegung, bedeutet aber auch den höchsten Verwaltungsaufwand: mehrere Kautionen, mehrere Abrechnungen, mehrere Kündigungsfristen.
Worauf Sie in jedem Fall achten sollten
- Wer haftet für Schäden an den Gemeinschaftsflächen
- Wie die Betriebskosten verteilt werden, nach Kopfzahl oder nach Fläche
- Ob und wie Bewohner ausgetauscht werden dürfen
- Wie viele Personen die Wohnung überhaupt verträgt, auch mit Blick auf Lärm und Nachbarschaft
Welche Variante für Ihr Objekt passt, hängt von Größe, Lage und Ihrer eigenen Verfügbarkeit ab. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Vertrag aufsetzen.