
Rechtsstand 2019. Die beschriebenen Regelungen können sich seitdem geändert haben. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung den heutigen Stand oder sprechen Sie uns an.
Die Regelungen
Die damals neuen Regelungen des EEG galten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Inkrafttreten am 1. August 2014 in Betrieb gingen. Für bestehende Anlagen und für genehmigungspflichtige Anlagen, für die bereits vor dem 23. Januar 2014 eine Genehmigung oder Zulassung vorlag und die bis zum Jahresende in Betrieb genommen wurden, galten sie nicht.
Insbesondere mussten bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 1. August 2014 für den selbst verbrauchten Strom weiterhin keine EEG-Umlage zahlen.