
Rechtsstand 2019. Die beschriebenen Regelungen können sich seitdem geändert haben. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung den heutigen Stand oder sprechen Sie uns an.
Strom direkt vermarkten
Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien in den nationalen und europäischen Strommarkt wurden Betreiber größerer Neuanlagen verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Zuvor nahmen in der Regel die Netzbetreiber den Ökostrom ab und verkauften ihn an der Strombörse.
Die Verpflichtung wurde stufenweise eingeführt:
- ab 1. August 2014 für Neuanlagen ab 500 Kilowatt Leistung
- ab 1. Januar 2016 für Neuanlagen ab 100 Kilowatt Leistung
Kleinere Anlagen erhielten weiterhin eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung. Durch den Wegfall von Boni und die stufenweise Senkung der Förderung reduzierte sich die durchschnittliche Vergütung über alle erneuerbaren Energien hinweg von rund 17 Cent auf 12 Cent je Kilowattstunde für Neuanlagen ab 2015.