Unterer Graben 16, 97980 Bad Mergentheim

+49 7931 98030 info@hug-mgh.de

Fernablesbare Messgeräte: Frist 31. Dezember 2026

Alte Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler müssen bis Jahresende ersetzt sein. Sonst dürfen Mieter den Heizkostenanteil kürzen.

  Technik & Energie

Illustration: Heizkörper mit Funkzähler und Funkwellen
Illustration, mit KI erstellt. Sie bebildert den Beitrag und zeigt keine tatsächlichen Personen, Gebäude oder Vorgänge.

Frist: 31. Dezember 2026. Wer sie versäumt, muss mit einer Kürzung des Heizkostenanteils durch die Mieter rechnen.

Was verlangt wird

Nach § 5 Absatz 3 der Heizkostenverordnung müssen alle Messgeräte zur Erfassung von Wärme und Warmwasser, die nicht fernablesbar sind, bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Betroffen sind Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch fernablesbare Geräte für die Verbrauchsabrechnung genutzt werden.

Fernablesbar heißt: Die Werte lassen sich auslesen, ohne die einzelne Wohnung zu betreten. Der klassische Ablesetermin mit Klingeln entfällt damit.

Wen es betrifft

  • Vermieter, auch mit nur einer vermieteten Einheit, sofern die Heizkostenverordnung im Gebäude gilt
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gebäude mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung

Kaltwasserzähler fallen nicht unter diese Umrüstungspflicht. Ein Austausch kann trotzdem sinnvoll sein, wenn ohnehin ein Monteur im Haus ist.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht

Fehlt die fernablesbare Ausstattung, dürfen Nutzer ihren Heizkostenanteil nach § 12 der Heizkostenverordnung um 3 Prozent kürzen. Fehlt zusätzlich die seit 2022 vorgeschriebene monatliche Verbrauchsinformation, kommen weitere 3 Prozent hinzu. In Summe wird daraus schnell ein spürbarer Betrag, und die Abrechnung wird angreifbar.

Was jetzt zu tun ist

  • Prüfen, ob im Objekt noch Messröhrchen oder manuell abzulesende Zähler verbaut sind
  • Angebot beim Messdienstleister einholen, die Termine werden zum Jahresende knapp
  • In der Eigentümergemeinschaft kann die Umrüstung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden
  • Den Austauschtermin den Mietern rechtzeitig ankündigen, sie müssen den Zugang ermöglichen

Haben Sie Fragen zur Umlagefähigkeit der Kosten oder zur Formulierung der Ankündigung, melden Sie sich bei uns.

Weitere Beiträge