
Rechtsstand 2019. Die beschriebenen Regelungen können sich seitdem geändert haben. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung den heutigen Stand oder sprechen Sie uns an.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Es regelt den Anschluss der Anlagen an das deutsche Stromnetz, die Stromeinspeisung und die finanzielle Förderung der Technik über die Vergütung des eingespeisten Stroms.
Für diese Förderung leisten Stromverbraucher die sogenannte EEG-Umlage, berechnet je verbrauchter Kilowattstunde. Durch den schnellen Ausbau ist die EEG-Umlage stark angestiegen. Zusätzlich hat die Zunahme der Befreiungen stromintensiver Unternehmen dazu beigetragen, den Strompreis für die übrigen Verbraucher weiter zu verteuern.
Mit der Reform des EEG beabsichtigte die Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien weiter auszubauen, allerdings nicht mehr unbegrenzt und mit Blick auf den Anstieg der Stromkosten nicht mehr ungebremst.