
Aufruf
Die Betrachtung des heutigen Baugeschehens in unseren Städten und Dörfern zeigt, dass architektonische Gestaltungsansprüche häufig vernachlässigt werden, obwohl ihre soziale Wirkung weitreichend ist. Dabei wird immer wieder nachgewiesen, dass qualitätvolle Architektur und guter Städtebau nicht zwangsläufig aufwendiger und teurer sein müssen.
Ein Beitrag zu höherer Qualität in der Gestaltung unseres gemeinsamen Lebensraums kann es sein, Bauherren und Eigentümer zu würdigen, die herausragende Beispiele der Architektur, des Städtebaus und der Dorfentwicklung geschaffen haben. Dieser Aufgabe hat sich Haus & Grund Bad Mergentheim seit vielen Jahren verschrieben und regelmäßig Anerkennungen für gelungene Bauwerke verliehen.
Zehn Jahre nach der letzten Verleihung wird der Franz-Josef-Roth-Preis im Jahr 2025 zum sechsten Mal ausgelobt.
Wer war Franz Josef Roth
Franz Josef Roth, 1690 bis 1758, war für den Deutschen Orden tätig und zählt zu den bedeutenden Baumeistern seiner Zeit. Das Stadtbild Bad Mergentheims ist bis heute von seinen Bauten geprägt: der Schlosskirche sowie Deutschordens-, Bürger- und Beamtenhäusern. Auch die Stuckierung im Kloster Bronnbach ist eine seiner Arbeiten.
1721 wurde Roth in Mergentheim ansässig und baute 1722 das heutige Wohn- und Geschäftshaus Daiker in der Burgstraße 5 um. Zum Andenken an diesen Baumeister wurde der Franz-Josef-Roth-Preis gestiftet. Er wurde erstmals 1993 vergeben.
Zielsetzung
Mit der Vergabe werden herausragende Beispiele der Architektur, des Städtebaus und der Dorfentwicklung gewürdigt. Der Preis wird dem Bauherrn beziehungsweise dem Eigentümer des ausgezeichneten Objekts verliehen. Der geistige Urheber, etwa Architekt oder Planverfasserin, wird genannt.
Teilnahme
Vorgeschlagen werden können neu errichtete, erweiterte, sanierte und modernisierte Gebäude, Gebäudeteile und Gebäudegruppen sowie öffentlich zugängliche Räume und Plätze. Die Weiterentwicklung bestehender Gebäude steht Neubauten gleich.
- Die Objekte müssen innerhalb der Stadt Bad Mergentheim oder ihrer Stadtteile liegen.
- Vorgeschlagene Objekte müssen zwischen 2019 und 2025 fertiggestellt worden sein.
- Die Anzahl der Vorschläge ist nicht begrenzt.
- Für die Teilnahme werden keine Gebühren erhoben.
Bewerbung
Bewerbungsberechtigt sind alle Bauherren und Eigentümer sowie, mit deren schriftlichem Einverständnis, die Architekten oder Planverfasser. Vorschläge Dritter sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Bauherrn beziehungsweise Eigentümers zulässig.
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen müssen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen:
- Architektonische und städtebauliche Qualität
- Einbindung in die Umgebung, etwa Maßstäblichkeit, Material- und Farbgebung
- Qualität der Details und deren Ausführung
- Innovation, soziale Wirkung, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Gegebenenfalls Rücksichtnahme auf Belange der Denkmalpflege
Zugelassen sind Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Fotos, ergänzt durch Erläuterungen, Skizzen oder Piktogramme. Abzugeben sind sie auf einer Tafel im Format DIN A0 im Hochformat. Name und Anschrift von Architekt, Planverfasser, Eigentümer oder Bauherr sind anzugeben. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Auslobers.
Die Preise
- Erster Preis: 1.000 Euro Preisgeld, dazu ein stilisierter Baustein mit sichtbar eingegossener Wasserwaage, der Bezeichnung des Preises mit Jahreszahl und dem Namen des Preisträgers, sowie eine Urkunde
- Zweiter Preis: 700 Euro Preisgeld und eine Urkunde
- Dritter Preis: 400 Euro Preisgeld und eine Urkunde
Preisgericht
Der Auslober bestellt ein Preisgericht. Es ist unabhängig und für die ordnungsgemäße Durchführung der Preisvergabe verantwortlich. Seine Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dem mit dem ersten Preis Bedachten ist der Franz-Josef-Roth-Preis zuzuerkennen. Kommt das Preisgericht zu dem Ergebnis, dass die Qualität aller vorgeschlagenen Objekte den Anforderungen der Richtlinien nicht entspricht, wird kein Preis vergeben. Anerkennungen können dennoch ausgesprochen werden.
Verfahren
Auslober ist Haus & Grund Bad Mergentheim e.V., die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Auslober. Die Vorprüfung der Unterlagen erfolgt durch Dipl.-Ing. Sabine Guttroff, Architektin, Weikersheim. Der Prüfung und Beurteilung durch das Preisgericht geht diese Vorprüfung voraus.
Die Vorprüferin kontrolliert, ob die vorgeschlagenen Objekte den Kriterien der Richtlinien entsprechen. Vorschläge, die nach ihrer Auffassung davon abweichen, werden dem Preisgericht vorgelegt. Dieses entscheidet, ob sie in die Wertung gelangen. Mit Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers kann die Vorprüferin zusätzliche oder ergänzende Unterlagen beschaffen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Abgabe
Die Unterlagen waren bis zum 14. Januar 2026 bei Haus & Grund Bad Mergentheim e.V., Unterer Graben 16, 97980 Bad Mergentheim einzureichen. Rückfragen zum Verfahren waren bis zum 16. Dezember 2025 per E-Mail an fjr2025@hug-mgh.de an die Vorprüferin zu richten.
Preisverleihung und Ausstellung
Die Auszeichnungen wurden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Februar 2026 überreicht. Der Termin wurde in der Tagespresse und auf dieser Website bekannt gegeben. Die ausgezeichneten Arbeiten werden anschließend der Öffentlichkeit in einer Ausstellung gezeigt.
Die Preisträger
Der Preis für den Durchgang 2025 ist verliehen. Die Namen der ausgezeichneten Objekte und ihrer Bauherrschaften veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald die Freigaben der Beteiligten vorliegen. Bis dahin erreichen Sie uns bei Fragen zum Preis unter +49 7931 98030.