Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und gilt seit dem 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat hatten es am 10. Juli 2026 beschlossen. Es löst das Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Fassung ab.
Was entfällt
- Die 65-Prozent-Pflicht. Neue Heizungen müssen nicht mehr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelung hätte ursprünglich ab dem 1. Juli 2026 breit greifen sollen und kommt damit nicht mehr zum Tragen.
- Die Austauschpflicht für alte Kessel. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden.
- Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Der Zeitdruck, der sich daraus für viele Eigentümer ergab, entfällt.
Was neu hinzukommt
Eigentümer wählen die Heiztechnik wieder frei: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösung oder eine neue Gas- oder Ölheizung. Wer sich für einen fossilen Brennstoff entscheidet, muss allerdings mit einem steigenden Anteil biogener Beimischung rechnen, der sogenannten Bio-Treppe. Sie beginnt 2029 und steigt stufenweise bis 2040.
Für Vermieter kommt eine Kostenbeteiligung hinzu: Wer in ein Mietobjekt eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, beteiligt sich an Teilen der laufenden Heizkosten.
Was unverändert gilt
- Die Pflicht zur regelmäßigen, fachgerechten Wartung der Heizungsanlage
- Die Dämmpflicht für zugängliche Wärme- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
- Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel
Unsere Einschätzung
Für die meisten Eigentümer entsteht durch das GModG kein akuter Handlungszwang. Wer aber ohnehin vor einer Heizungsentscheidung steht, sollte sie jetzt mit Blick auf die Bio-Treppe und die zu erwartenden CO2-Kosten durchrechnen und nicht nur auf den Anschaffungspreis schauen. Eine unabhängige Energieberatung bringt Rechtslage, Technik und Förderung zusammen.