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Heizungsförderung: was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Gestaffelter Einkommensbonus, neuer Kinderzuschlag, gesenkter Förderdeckel. Und eine Reihenfolge, die man nicht vertauschen darf.

  Technik & Energie

Illustration: Haus mit Pfeil auf gestapelte Geldmünzen
Illustration, mit KI erstellt. Sie bebildert den Beitrag und zeigt keine tatsächlichen Personen, Gebäude oder Vorgänge.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die staatliche Heizungsförderung angepasste Konditionen. Die Förderung wird fortgeführt, die Bedingungen haben sich aber an mehreren Stellen geändert.

Die Änderungen im Überblick

  • Einkommensbonus gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 Euro erhalten 40 Prozent statt bisher 30 Prozent. Bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent. Bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent möglich.
  • Neuer Kinderzuschlag. Das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen wird einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • Förderdeckel gesenkt. Gefördert werden maximal Kosten von 28.000 Euro, bisher waren es 30.000 Euro.
  • Neue Schallgrenzen für Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Was das praktisch heißt

Für Haushalte mit kleinerem Einkommen und für Familien kann die Förderung damit höher ausfallen als zuvor. Bei größeren Vorhaben wirkt sich dagegen der gesenkte Förderdeckel aus.

Wichtig bleibt die Reihenfolge: Erst den Förderantrag stellen, dann den Auftrag erteilen. Wer zuerst beauftragt, verliert in aller Regel den Anspruch. Für die Antragstellung brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die ein Fachunternehmen oder ein Energieberater ausstellt.

Der Flyer, den Haus & Grund gemeinsam mit der KfW für private Eigentümer entwickelt hat, gibt einen Überblick über die Förderprodukte.

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