Zum Jahreswechsel sind mehrere Regelungen in Kraft getreten, die Eigentümer und Vermieter unmittelbar betreffen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Fernablesbare Messgeräte
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Messgeräte für Wärme und Warmwasser fernablesbar sein. Das ist die Frist mit dem konkretesten Handlungsbedarf.
Mietpreisbremse
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2029 weiter, aber nur in Gebieten, die ein Bundesland per Verordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen hat.
Heizung
Nach dem ursprünglichen Gebäudeenergiegesetz hätten ab dem 1. Juli 2026 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, zunächst in Städten über 100.000 Einwohner. Diese Regelung ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz überholt worden.
Kommunale Wärmeplanung
Größere Städte mussten bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen folgen bis 2028. Der Wärmeplan zeigt, ob in einem Gebiet künftig Fernwärme vorgesehen ist oder ob individuelle Lösungen sinnvoll sind. Für die eigene Heizungsentscheidung ist das eine nützliche Information, auch wenn daran keine Pflicht mehr hängt.
EU-Gebäuderichtlinie
Die überarbeitete Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EU 2024/1275) war bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie zielt auf eine schrittweise Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudebestands und wirkt sich vor allem auf Neubauten und umfassende Sanierungen aus.
Dieser Überblick gibt den Stand zu Jahresbeginn wieder. Mehrere Punkte haben sich im Lauf des Jahres geändert, insbesondere beim Heizungsrecht. Den aktuellen Stand finden Sie in den neueren Beiträgen.